Answer

Die obligatorische Wartezeit nach dem ersten gescheiterten Versuch beträgt 30 Tage. Die obligatorische Wartezeit nach dem zweiten gescheiterten Versuch beträgt 60 Tage. Die obligatorische Wartezeit nach dem dritten gescheiterten Versuch beträgt 90 Tage. Kandidaten dürfen die Prüfung maximal dreimal hintereinander ablegen. Ausnahmen sind nicht zulässig.

Priority
999