Answer

Diese Änderungen betreffen die jeweilige Anzahl von Qualifikations-Credits, die für eine über den Masterabschluss hinausgehende Ausbildung oder für nachweisbare Berufserfahrung angerechnet werden können.Obwohl nach wie vor 40Qualifikations-Credits erforderlich sind, bedeutet diese Änderung, dass sich zum einen Kandidaten mit einem Abschluss in Rechtswissenschaften oder einem Doktortitel und zum anderen Kandidaten mit vier (4) nachweisbaren Jahren Berufserfahrung im Bereich Bekämpfung von Finanzkriminalität jeweils allein aufgrund ihres Bildungsgrads bzw. ihrer Erfahrung qualifizieren können.Zudem benötigen wir keine Referenzen.

Alte Anforderungen

  • Aktive ACAMS-Mitgliedschaft 
  • 40 Qualifikations-Credits, die sich aus folgenden Bereichen zusammensetzen:

Ausbildung 

  • 10 Credits für Ausbildungsabschlüsse 
  • 20 Credits für Bachelor-Abschlüsse 
  • 30 Credits für Master-Abschlüsse Berufserfahrung 
  • 10 Credits für jedes Jahr nachweisbarer Berufserfahrung im Bereich der Bekämpfung von Finanzkriminalität (maximal bis zu 30 Credits)

Schulung 

  • 1 Credit für jede Unterrichtsstunde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität

Neue Anforderungen

  • Aktive ACAMS-Mitgliedschaft 
  • 40 Qualifikations-Credits, die sich aus folgenden Bereichen zusammensetzen:

Ausbildung 

  • 10 Credits für Ausbildungsabschlüsse 
  • 20 Credits für Bachelorabschlüsse 
  • 30 Credits für Masterabschlüsse 
  • 40 Credits für Dr. jur./Dr.

Berufserfahrung 

  • 10 Credits für jedes Jahr nachweisbarer Berufserfahrung im Bereich der Bekämpfung von Finanzkriminalität (unbegrenzt)

Schulung 

  • 1 Credit für jede Stunde Ausbildung im Bereich Bekämpfung von Finanzkriminalität
Priority
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